Sehr häufig sind Alt und Archebäume Lebensraum für besonders und streng geschützte Arten. Mit der neueren Naturschutzgesetzgebung, die Regelungen zum “Allgemeinen“ und “besonderen Artenschutz“ beinhalten sind solche Habitate besonders zu schützen.
Das SV-Büro Albersmeier
- führt Artenschutzrechtliche Untersuchungen durch
- und erstellt zum Arche – Uraltbaum Managementpläne.
Zum § 39 und § 44 BNatSchG folgen an dieser Stelle demnächst weitere Informationen.