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Baumgutachter Albersmeier. Kompetenz für Ihre Bäume.

Blog

Erstellung eines Baumkatasters und Baumkontrolle

Aktuell erstelle ich ein Baumkataster und führe die Baumkontrollen für die hiesige Kirchengemeinde mit ihren Liegenschaften am Firmensitz durch.
Um die Rechtssicherheit im Schadensfall zu gewährleisten, wird der jeweilige Baumbestand im digitalen Baumkataster erfasst und der Baumstandort mittels GPS eingemessen und kartiert.
Im Anschluss an die Baumkontrolle werden Maßnahmenpläne nach Prioritäten erstellt.
Des Weiteren wird der Gesundheitszustand des Baumbestandes analysiert. Dieses Paket bietet Ihnen ein kosteneffizientes Baummanagement.
Zur Kartierung wir die im Jahr 2021 angeschaffte PPM Antenne eingesetzt.
Die GPS Position wird unter Nutzung der Echtzeit Korrekturdaten bis zu 0.01 m genau angezeigt.

Eingehende Untersuchung eines Walnussbaumes

Am 05.03.2021 haben wir eine eingehende Untersuchung mittels Schalltomographie zur Ermittlung der Bruchsicherheit an einem ca. 100 Jahre alten Wallnussbaum durchgeführt.

Neuanschaffung von Messtechnik

Das Baumkontroll- & Sachverständigenbüro Albersmeier ist im Besitz eines Schalltomographen und Elektrischen Widerstandstomographen. Diese werden im Rahmen eingehender Untersuchungen zur Ermittlung der Bruchssicherheit eingesetzt. Für Zugversuche zur Ermittlung der Stand- und Bruchssicherheit arbeitet, dass Sachverständigenbüro Albersmeier mit dem SV-Büro Hermann Reinartz zusammen.

Neuanschaffung einer Endoskopkamera

Ab sofort kann ich diese im Rahmen von artenschutzrechtlichen Vorprüfungen einsetzen.
Dies gehört ab sofort zu meinem Leistungsspektrum.
Beachten Sie auch die zahlreich belegten Seminare, die Sie unter dem Menüpunkt Profil finden.
Jeder Baum hat seine Nummer
Seit 2012 erstelle ich für die Stadt Neustadt bei Coburg das Baumkataster.
Lesen Sie hierzu den Zeitungsartikel der Neuen Presse Coburg vom 13.02.2013.

Fachliche Stellungnahme zum Bericht Neue Presse, Coburg vom 4. 5. 2012

Am Freitag, den 4. 5. 2012 war das Baumkontroll-/Sachverständigenbüro Albersmeier in beratender Funktion mit einem Artikel "3 Fragen an", in der Neuen Presse, Coburg.

In der dritten Frage ist aus fachlicher Sicht ein nicht unbedeutender Fehler unterlaufen, dieser ist richtigzustellen.
In der dritten Frage wird gesagt, dass gegen den Eichenprozessionsspinner chemische Mittel präventiv versprüht werden. Dies ist nicht der Fall. Es werden innerhalb der 3 Larvenstadien sogenannte Häutungshemmerpräparate auf biologischer Basis verwendet. Ab dem vierten Larvenstadium wirken diese nicht mehr. Der Eichenprozessionsspinner durchläuft 6 Larvenstadien.
Nach dem dritten Larvenstadium werden folgende Bekämpfungsmaßnahmen praktiziert: Das Absaugen als auch das Abflämmen.
Der Artikel hat aber vollkommen die bedeutendste Nachricht fachlich korrekt mitgeteilt und dies ist die Gefährlichkeit für den Menschen.

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